Beitragsordnung |
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Be i t r a g s o r d n u n g der Niederlausitzer Gesellschaft für Geschichte und Landeskunde e.V. Stand: 03.04.2004 1. Der Beitrag für die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird jährlich durch Überweisung auf das Konto Nr. 3305103980 bei der Sparkasse Spree- Neiße, BLZ 18050000 oder auf der Frühjahrstagung beim Schatzmeister ntrichtet. 2. Der Beitrag ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu überweisen. Ist bis zum 01.10. des laufenden Jahres die Überweisung nicht erfolgt, erlischt die Mitgliedschaft. 3. Der jährliche Beitrag ist wie folgt festgelegt:
Mit der Beitragszahlung erfolgt der kostenlose Anspruch auf die Lieferung eines Exemplars der Jahreszeitschrift " Niederlausitzer Studien". Für korporative Mitglieder können entsprechend der Mitgliederzahl der Vereinigung usätzlich auf Antrag weitere Jahresschriften zum Selbstkostenpreis übergeben werden. Wenn ein Ehepaar Mitglied ist, kann der zweite Ehepartner den halben Beitrag zahlen, wenn er auf den Bezug seines Heftes der "Niederlausitzer Studien" verzichtet. Für Mitglieder aus Polen oder Tschechien kann der Vorstand besondere Ermäßigungen beschließen. 4. Nach der Beitragszahlung erfolgt die Ausfertigung der Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte berechtigt zur Stimmenabgabe bei der Mitglieder- und Generalversammlung. |
Zuletzt aktualisiert am Montag, 30. März 2009 um 13:32 Uhr |